Apple-News kompakt: Support-Ende für iPhones, neue Bezahldienste, BGH-Urteil zu Fingerabdruck

25.05.2025 25 mal gelesen 0 Kommentare

iPhone-Modelle verlieren Support: Apple aktualisiert Liste der "Vintage"- und "Obsolet"-Geräte

Apple hat laut CHIP seine Liste der nicht mehr unterstützten Produkte aktualisiert. Das iPhone 7 Plus sowie die 64- und 256-GB-Versionen des iPhone 8 werden nun als "vintage" eingestuft. Für diese Geräte sind Reparaturen nur noch möglich, solange Ersatzteile verfügbar sind. Zwei iPad-Modelle, das iPad Air 2 und das iPad mini 2, gelten sogar als "obsolet". Für diese Tablets bietet Apple keine offiziellen Reparaturen mehr an, da keine Ersatzteile mehr bereitgestellt werden. Nutzer müssen sich bei Defekten auf Drittanbieter-Reparaturen oder neue Geräte umstellen. Zudem erhalten diese Geräte keine Software-Updates mehr, was zu Sicherheitsrisiken führen kann.

  • iPhone 7 Plus und iPhone 8 (64/256 GB): "Vintage"-Status, Reparaturen nur bei Ersatzteilverfügbarkeit
  • iPad Air 2 und iPad mini 2: "Obsolet"-Status, keine offiziellen Reparaturen mehr
  • Keine weiteren Software-Updates für betroffene Geräte

CHIP hebt hervor, dass Apple weiterhin zu den weltweit führenden Technologieunternehmen zählt und ein integriertes Ökosystem aus Hardware, Software und Diensten bietet.

„Apple stellt Support für zwei iPads ein: Ersatzteile gibt es jetzt nur noch über Dritte.“ (CHIP)

Infobox: Nutzer der genannten Geräte sollten sich auf eingeschränkten Support und fehlende Updates einstellen. Für iPad Air 2 und iPad mini 2 sind nur noch Drittanbieter-Reparaturen möglich.

iPhone-Trick spart Zeit: Timer direkt im Kontrollzentrum einstellen

giga.de berichtet über einen praktischen iPhone-Trick, der viel Zeit spart. Statt die Uhr-App zu öffnen, können Nutzer den Timer direkt im Kontrollzentrum starten. Dazu muss das Timer-Symbol nicht nur angetippt, sondern gedrückt gehalten werden. Es öffnet sich ein Overlay, in dem die Timerdauer per Wischgeste eingestellt werden kann. Zur Auswahl stehen Timer zwischen einer Minute und bis zu zwei Stunden. Die Zeit lässt sich anfangs minutenweise, später in größeren Schritten festlegen.

  • Timer im Kontrollzentrum: Langer Druck statt Tippen
  • Direkte Einstellung der Zeit per Wischgeste
  • Timer zwischen 1 Minute und 2 Stunden auswählbar

Das Feature basiert auf „Haptic Touch“-Gesten und ist besonders praktisch für den Alltag. Wer mehrere Timer benötigt, muss weiterhin die Uhr-App nutzen.

Infobox: Mit dem richtigen Fingerdruck lässt sich der Timer am iPhone deutlich schneller einstellen – ein kleiner Trick mit großem Effekt laut giga.de.

Apple bleibt Spitzenreiter bei der Kundenbindung – trotz leichtem Rückgang

Nach einer aktuellen Studie von Consumer Intelligence Research Partners (CIRP), über die Macerkopf berichtet, bleibt Apple bei der Kundenbindung führend. Im Jahr 2025 entschieden sich 89 % der iPhone-Besitzer bei einem Upgrade erneut für ein Apple-Gerät. Im Vorjahr lag dieser Wert noch bei 94 %. Trotz des Rückgangs bleibt Apple damit die Marke mit der höchsten Loyalitätsquote im Smartphone-Markt.

Jahr Kundenbindung Apple Kundenbindung Samsung
2023 94 % 73 %
2025 89 % 76 %

Als Grund für den leichten Rückgang nennt Macerkopf die gestiegenen Anschaffungskosten. Das iPhone 16 Pro startet bei 999 US-Dollar, weshalb viele Nutzer ihre Geräte länger behalten. Bei Samsung stieg die Kundenbindung auf 76 %, was laut CIRP eher auf das Fehlen starker Android-Konkurrenz zurückzuführen ist.

Apple sieht sich künftig mit langsameren Aktualisierungszyklen und regulatorischem Druck, insbesondere durch die EU, konfrontiert. Der Digital Markets Act zwingt Apple bereits zu Lockerungen bei den App-Store-Regeln.

Infobox: Apple bleibt mit 89 % Kundenbindung Branchenführer, auch wenn der Wert leicht gesunken ist. Samsung folgt mit 76 %.

Curve Pay: Neuer Apple-Pay-Konkurrent startet in Europa

iphone-ticker.de berichtet, dass mit Curve Pay ein weiterer Apple-Pay-Konkurrent in Europa startet. Die App des britischen Anbieters Curve nutzt den seit Kurzem freigegebenen NFC-Zugang auf Apple-Geräten, um kontaktloses Bezahlen außerhalb des Apple-Ökosystems zu ermöglichen. Hintergrund ist eine Entscheidung der EU-Kommission, die Apple zur Öffnung der NFC-Schnittstelle verpflichtet hat.

  • Curve Pay agiert als eigenständige Zahlungsinstanz, nicht nur als Karten-Weiterleitung
  • Zahlungen können nachträglich einer anderen Karte zugewiesen oder aufgeteilt werden
  • Verknüpfung mit PayPal und Echtzeitauswertungen des Ausgabeverhaltens möglich
  • Automatisierte Cashback-Programme

Curve Pay ist bereits auf Android verfügbar und wird nun auch für iOS angeboten. Über sechs Millionen Menschen nutzen den Dienst laut Unternehmensangaben. Auch PayPal und die Volksbanken bieten inzwischen eigene NFC-Zahlfunktionen für das iPhone an.

„Die App des britischen Anbieters Curve nutzt dabei den seit Kurzem freigegebenen NFC-Zugang auf Apple-Geräten, um kontaktloses Bezahlen auch außerhalb des Apple-Ökosystems zu ermöglichen.“ (iphone-ticker.de)

Infobox: Mit Curve Pay, PayPal und den Volksbanken stehen iPhone-Nutzern nun mehrere Alternativen zu Apple Pay zur Verfügung. Die Öffnung der NFC-Schnittstelle sorgt für mehr Wettbewerb.

Trump droht Apple mit 25-Prozent-Zöllen – iPhone-Preise könnten drastisch steigen

Manager Magazin berichtet, dass der ehemalige US-Präsident Donald Trump Apple mit einem Zollsatz von 25 Prozent droht, falls das Unternehmen seine iPhones nicht in den USA produziert. Trump erklärte, er habe Apple-Chef Tim Cook bereits mitgeteilt, dass in den USA verkaufte iPhones auch dort hergestellt werden sollten. Andernfalls müsse Apple einen Zoll von mindestens 25 Prozent zahlen.

Apple hat seine Produktion bereits teilweise von China nach Indien verlagert. Tim Cook gab an, dass die meisten in den USA verkauften iPhones im laufenden Quartal aus Indien kommen würden. Trump betonte jedoch, dass ihn die Produktionsverlagerung nach Indien nicht interessiere – er wolle die Fertigung in den USA sehen.

Zollforderung Betroffene Produkte Auswirkungen laut Apple
25 % iPhones (bei Nicht-Produktion in den USA) 900 Mio. Dollar Kosten im laufenden Quartal

Fertige Smartphones sind derzeit zwar von Trumps Zöllen ausgenommen, nicht jedoch alle Bauteile. Apple rechnet mit Zollkosten von 900 Millionen Dollar (rund 794 Millionen Euro) im laufenden Quartal.

Infobox: Sollte Trump seine Zollpläne umsetzen, könnten iPhones in den USA deutlich teurer werden. Apple produziert bereits viele Geräte in Indien, doch Trump fordert die Fertigung in den USA.

Apple-Deal: Erhöhte Eintauschwerte für alte iPhones

WinFuture berichtet, dass Apple bis zum 18. Juni erhöhte Eintauschwerte für alte iPhones anbietet. Der Betrag wird beim Kauf eines neuen iPhones oder als Gutschein verrechnet. Fast alle iPhone-Modelle seit dem iPhone 8 Plus profitieren von den höheren Werten. Der tatsächliche Eintauschwert hängt vom Zustand, Alter und der Konfiguration des Geräts ab. Eingetauschte Geräte werden entweder generalüberholt oder recycelt.

  • Erhöhte Eintauschwerte bis 18. Juni
  • Gilt für fast alle iPhones ab iPhone 8 Plus
  • Wert abhängig von Zustand, Alter und Konfiguration
  • Geräte werden refurbisht oder recycelt

Die Preissteigerung fällt laut WinFuture moderat aus, bietet aber zusätzliche Ersparnis. Die Aktion könnte attraktiv sein, da künftige iPhone-Modelle teurer werden könnten.

Infobox: Wer ein neues iPhone plant, kann bis 18. Juni von höheren Eintauschwerten für sein Altgerät profitieren.

BGH-Urteil: Polizei darf Handys per Fingerabdruck auch unter Zwang entsperren

heise online berichtet über ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen ein Mobiltelefon entsperren darf, indem sie – auch unter Zwang – den Finger eines Verdächtigen auf den Fingerabdrucksensor legt. Voraussetzung ist ein richterlicher Beschluss, der die Durchsuchung und das Auffinden von Mobiltelefonen ausdrücklich erlaubt. Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein, das heißt, der Nutzen der Daten für die Ermittlungen muss den Eingriff in die Grundrechte rechtfertigen.

  • Richterlicher Beschluss erforderlich
  • Verhältnismäßigkeit muss gewahrt sein
  • Maßnahme ist durch die Strafprozessordnung gedeckt
  • Selbstbelastungsfreiheit wird nicht verletzt, da keine aktive Mitwirkung verlangt wird

Das Urteil bezieht sich auf einen Fall, in dem ein Angeklagter sich weigerte, sein Handy freiwillig zu entsperren. Die Polizei legte daraufhin seinen Finger auf den Sensor, um Zugang zu den Daten zu erhalten. Der BGH sieht darin keinen Verstoß gegen die Selbstbelastungsfreiheit, da der Beschuldigte lediglich dulden, aber nicht aktiv mitwirken muss.

„Die Polizei darf unter bestimmten Umständen ein Mobiltelefon entsperren, indem sie – auch unter Zwang – den Finger eines Verdächtigen auf den biometrischen Abdrucksensor legt.“ (heise online)

Infobox: Die Polizei darf mit richterlicher Anordnung und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit Handys per Fingerabdruck entsperren – auch gegen den Willen des Besitzers.

Quellen:

Deine Meinung zu diesem Artikel

Bitte gebe eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Bitte gebe einen Kommentar ein.
Keine Kommentare vorhanden
Counter